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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: September 2026

Hinweis: Dieser Text ist ein auf das derzeitige Geschäftsmodell von KUN | DESK zugeschnittener Arbeitsentwurf. Vor dem produktiven Verkauf sollte insbesondere die Regelung zu Gewährleistung und Haftung durch eine im IT-Recht tätige Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt geprüft werden.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über KUN | DESK sowie damit zusammenhängende Leistungen der IT Beratung Schuettler UG (haftungsbeschränkt), Soester Str. 29, 59964 Medebach, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Vereine und sonstige Organisationen, soweit sie nicht als Verbraucher handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die dauerhafte Überlassung der Standardsoftware KUN | DESK in der bei Vertragsschluss beschriebenen Version einschließlich der in den Software-Lizenzbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte. Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang sind die bei Vertragsschluss veröffentlichte Leistungsbeschreibung und das konkrete Angebot.

Ein Anspruch auf Entwicklung bestimmter zukünftiger Funktionen, auf einen bestimmten Entwicklungsfortschritt oder auf die dauerhafte Weiterentwicklung des Produkts besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

3. Vertragsschluss und Bereitstellung

Darstellungen auf der Website stellen grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage bzw. eines Angebots dar. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Bereitstellung der Software durch den Anbieter zustande.

Die Software wird elektronisch bereitgestellt. Zugangsdaten, Downloadinformationen oder Lizenzdaten dürfen nur den zur Nutzung berechtigten Personen zugänglich gemacht werden.

4. Preise und Zahlung

Alle gegenüber gewerblichen Kunden genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich ein Bruttopreis angegeben wird. KUN | DESK wird in drei Paketen angeboten: „Start“ zu 690,00 EUR, „Business“ (einschließlich Rechnungs- & Angebotsmodul) zu 1.190,00 EUR und „Complete“ (Business einschließlich Installationsservice, Grundkonfiguration und kurzer Einweisung) zu 1.590,00 EUR, jeweils zzgl. USt. einmalig. Bei Vertragsschluss bis einschließlich 31.12.2026 gelten Einführungspreise von 599,00 EUR (Start), 999,00 EUR (Business) und 1.349,00 EUR (Complete), jeweils zzgl. USt. Der optionale Installationsservice kostet 300,00 EUR zzgl. USt. einmalig. Die optionale Update-Subscription kostet 139,00 EUR (Start) bzw. 239,00 EUR (Business und Complete) zzgl. USt. pro Jahr. Hosting-Beratung, Einrichtung und Betreuung werden nach individueller Vereinbarung erbracht.

Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preis. Preisänderungen berühren bereits geschlossene Verträge und erworbene Lizenzen nicht.

Updates im ersten Jahr: Beim Erwerb eines KUN | DESK Pakets ist die Berechtigung zum Bezug der für die erworbene Lizenz allgemein veröffentlichten Updates für 12 Monate ab Vertragsschluss ohne zusätzliches Entgelt enthalten. Hieraus entsteht keine automatische kostenpflichtige Verlängerung. Eine anschließende Update-Subscription bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Für vor Einführung der Pakete erworbene Lizenzen gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen fort.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

5. Nutzungsrechte und Domainlizenz

Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich ergänzend aus den Software-Lizenzbedingungen für KUN | DESK. Grundsätzlich wird je erworbener Kauflizenz ein einfaches, nicht ausschließliches und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eine produktive Installation einer Organisation unter der registrierten Hauptdomain einschließlich technisch zugehöriger Subdomains eingeräumt.

Eine Übertragung auf eine andere Domain ist nach vorheriger Abstimmung möglich, sofern die bisherige produktive Installation anschließend nicht weiter betrieben wird.

6. Installationsservice

Bei Buchung des Installationsservices installiert der Anbieter KUN | DESK auf einem vom Kunden bereitgestellten und für die Software geeigneten PHP/MySQL-Webspace, richtet die erforderliche Datenbank ein, nimmt eine technische Grundkonfiguration vor und führt einen grundlegenden Funktionstest durch.

Nicht enthalten sind insbesondere Hosting, Serveradministration, Behebung von Fehlern der Server- oder Hostingumgebung, Datenmigrationen, individuelle Programmierung, Design-Sonderanpassungen, Schulungen oder laufender Support, sofern diese Leistungen nicht gesondert vereinbart wurden.

Der Kunde stellt rechtzeitig die notwendigen Zugänge, Berechtigungen und eine geeignete technische Umgebung bereit.

7. Systembetrieb und Mitwirkung des Kunden

KUN | DESK ist eine Self-Hosted-Software. Der Kunde ist für Auswahl, Betrieb und Absicherung seiner Hostingumgebung, Domain, Serverkonfiguration, regelmäßige externe Datensicherungen sowie die Einhaltung der für seinen Betrieb geltenden Datenschutz- und Aufbewahrungspflichten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich andere Leistungen vereinbart wurden.

Der Kunde hat vor Änderungen, Updates und sonstigen Eingriffen angemessene Sicherungskopien seiner Daten und Installation anzulegen.

8. Rechnungsmodul und elektronische Rechnungen

Soweit KUN | DESK Funktionen zur Erstellung von Rechnungen, Angeboten und elektronischen Rechnungen bereitstellt, dienen diese der technischen Unterstützung des Kunden bei der Erstellung und Verarbeitung entsprechender Dokumente. Das Rechnungsmodul ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung.

Der Kunde bleibt für die sachliche und steuerliche Richtigkeit der von ihm eingegebenen Stamm-, Rechnungs-, Leistungs-, Steuer-, Zahlungs- und Empfängerdaten sowie für die Prüfung der erzeugten Rechnungen vor deren Versand verantwortlich.

Bei der Erzeugung einer XRechnung werden die vom Kunden hinterlegten Daten in das von der jeweils eingesetzten Softwareversion unterstützte strukturierte elektronische Rechnungsformat überführt. Der Anbieter entwickelt die Funktion anhand der für den jeweiligen Versionsstand unterstützten technischen Spezifikationen und Validierungsregeln weiter. Eine technische Validierung oder die Unterstützung einzelner Pflicht- und Referenzfelder stellt keine steuerliche oder rechtliche Prüfung des konkreten Rechnungsinhalts dar.

Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob der jeweilige Rechnungsempfänger das von KUN | DESK erzeugte Format und den vorgesehenen Übermittlungsweg akzeptiert und ob für den konkreten Rechnungsvorgang zusätzliche Angaben, Profile, Portale oder besondere Vorgaben des Empfängers erforderlich sind.

Insbesondere bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber können zusätzliche Vorgaben des jeweiligen Rechnungsempfängers oder Übermittlungsportals gelten. Die Unterstützung von Leitweg-ID, Bestellreferenz, Buchungsreferenz/Kostenstelle oder anderen Datenfeldern stellt keine Zusicherung dar, dass eine Rechnung von jedem Rechnungsempfänger oder jedem externen Rechnungsportal ohne weitere Anforderungen angenommen wird.

Die Dokumentenablage von KUN | DESK stellt ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung kein revisionssicheres Archiv, Dokumentenmanagementsystem oder vollständiges Buchhaltungssystem dar. Der Kunde bleibt für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Archivierungspflichten verantwortlich.

9. Update-Subscription

Gesetzliche, regulatorische und technische Anforderungen können sich nach Bereitstellung einer Softwareversion ändern. Dies gilt insbesondere für elektronische Rechnungen, technische Spezifikationen, Validierungsregeln, Schnittstellen und Anforderungen externer Systeme. Die zeitlich unbefristete Nutzbarkeit einer rechtmäßig erworbenen Version bedeutet daher nicht, dass diese Version dauerhaft den jeweils aktuellen gesetzlichen, steuerlichen oder technischen Anforderungen entspricht.

Für eine ohne laufende Update-Subscription weitergenutzte Version schuldet der Anbieter keine nachträgliche Anpassung an erst nach Bereitstellung der betreffenden Version eintretende Rechtsänderungen, neue technische Spezifikationen, Validierungsregeln oder Anforderungen externer Systeme, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Pflichten entgegenstehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob die von ihm eingesetzte Softwareversion für seinen konkreten Einsatzzweck weiterhin geeignet ist.

Die Kauflizenz ist nicht vom Bestehen einer Update-Subscription abhängig. Eine abgelaufene Update-Subscription beendet daher nicht das Nutzungsrecht an der bereits rechtmäßig erworbenen und bezogenen Softwareversion.

Während einer bezahlten Update-Subscription erhält der Kunde Zugang zu den vom Anbieter allgemein veröffentlichten Updates und neuen Versionen, soweit diese für die entsprechende Lizenz angeboten werden. Die Subscription begründet keinen Anspruch auf bestimmte Funktionen, einen bestimmten Veröffentlichungstermin, einen bestimmten Veröffentlichungsrhythmus oder eine Mindestanzahl von Updates.

Laufzeit, Verlängerung und Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Ohne ausdrücklich vereinbarte automatische Verlängerung entsteht keine automatische Verlängerungspflicht.

10. Support

Ein dauerhafter oder zeitlich unbegrenzter Support ist nicht Bestandteil der Kauflizenz. Allgemeine Fragen kann der Kunde an den Anbieter richten; weitergehende Support-, Anpassungs- oder Beratungsleistungen können gesondert angeboten und vergütet werden.

11. Mängel

Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend wirksam nichts Abweichendes vereinbart ist. Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit der Software. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil die Software nicht mit jeder beliebigen Hostingumgebung, Drittsoftware oder kundenspezifischen Konfiguration zusammenarbeitet.

Ist der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, bleiben die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unberührt.

Der Kunde hat auftretende Fehler nachvollziehbar zu beschreiben und dem Anbieter die zur Prüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Gesetzliche Rechte wegen arglistig verschwiegener Mängel bleiben unberührt.

12. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

13. Unzulässige Nutzung und Rechtsverletzungen

Die unberechtigte Vervielfältigung oder Weitergabe, der Betrieb zusätzlicher nicht lizenzierter produktiver Installationen, die unzulässige Unterlizenzierung sowie die Umgehung oder Manipulation technischer Lizenzschutzmaßnahmen sind untersagt, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

Bei schuldhaften Verletzungen der eingeräumten Nutzungsrechte bleiben gesetzliche Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, unberührt.

14. Partner und Reseller

Ein Recht zum Weiterverkauf, zur Unterlizenzierung oder zur Nutzung für mehrere Endkunden entsteht nicht durch den Erwerb einer normalen Kauflizenz. Partner- und Resellerrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Anbieter.

15. Vertraulichkeit und Zugangsdaten

Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Betriebsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Der Kunde hat Lizenz-, Download- und Administrationszugänge vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

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